LKW Führerschein

Für folgende Fahrerlaubnisse ist zusätzlich zum Sehtest eine Bescheinigung über eine medizinische Untersuchung vorzulegen:

  • Erteilung oder Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1E
  • Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E bei Bewerbern < 50. Lebensjahr
  • Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Bewerbern < 60. Lebensjahr

Die zur Erteilung der Bescheinigung erforderliche Untersuchung kann durch Ihren Hausarzt erfolgen.

Voraussetzungen zur Verlängerung der Fahrerlaubnis für ältere Bewerber

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E oder deren Verlängerung bei Bewerbern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, sowie für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder deren Verlängerung bei Bewerbern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ist ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, sowie ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen.

Diese müssen von einem leistungspsychologisch ausgerichteten Facharzt für Arbeitsmedizin (oder Betriebsmediziner) oder der Begutachtungsstelle für Fahreignung ausgestellt werden. Ausstellung einer Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV.

Medizinische Nachweise für andere verkehrsbezogene Berechtigungen

Auch für andere verkehrsbezogene Berechtigungen wie den Sportbootführerschein oder eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung sind medizinische Nachweise erforderlich. Informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Anforderungen.